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Einlagensicherung: Wie sicher ist Ihr Geld auf dem Tages- und Festgeldkonto?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten bis 100.000 € je Kunde und Bank. Hier erfahren Sie, wie sie funktioniert, was bei Banken im Ausland gilt und worauf Sie vor einer Anlage achten sollten.

Stand: Oktober 2026 · deinkapital.de-Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze

  • 100.000 € je Kunde und Bank – in allen EU-Ländern gleich hoch.
  • Tagesgeld und Festgeld sind gleich geschützt.
  • Im Ernstfall wird in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstagen ausgezahlt.
  • Außerhalb der EU gelten eigene Regeln, etwa 250.000 $ in den USA und 120.000 £ in Großbritannien.

Was ist die Einlagensicherung?

Jede Bank in der EU muss einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören. Die Banken zahlen dort regelmäßig ein. Fällt eine Bank aus, entschädigt das Sicherungssystem ihre Kundinnen und Kunden bis zur gesetzlichen Grenze.

Geschützt sind Einlagen, also Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeldkonten sowie Sparbüchern. Nicht dazu gehören Wertpapiere – Aktien oder Fonds im Depot bleiben ohnehin Eigentum der Anlegerin oder des Anlegers – und auch keine Anleihen oder Zertifikate, die eine Bank selbst ausgibt.

Wie hoch ist der Schutz?

In der EU ist die Höhe einheitlich geregelt: 100.000 € je Kunde und Bank. Die Grenze gilt für alle Konten einer Person bei derselben Bank zusammen – nicht je Konto. Aufgelaufene Zinsen zählen mit.

RegionGesetzlicher SchutzHinweis
EU-Länder100.000 € je Kunde und BankEU-weit einheitlich, gilt für Tagesgeld, Festgeld und Girokonto
Deutschland100.000 € je Kunde und BankSparkassen und Genossenschaftsbanken sichern sich zusätzlich gegenseitig ab, private Banken über einen freiwilligen Fonds
Großbritannien120.000 £ je Person und Bankseit 1. Dezember 2025; Großbritannien gehört nicht mehr zur EU
USA250.000 $ je Einleger und Bankje Eigentumskategorie, über die FDIC

Zusätzlicher Schutz in Deutschland

Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben eigene Sicherungssysteme, die verhindern sollen, dass eines ihrer Institute überhaupt ausfällt. Private Banken können zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands angehören. Er schützt Privatkunden seit 2025 mit bis zu 3 Mio. € je Kunde, ab 2030 mit bis zu 1 Mio. €. Anders als bei der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es darauf keinen Rechtsanspruch.

Gemeinschaftskonto: Bei einem gemeinsamen Konto zählt der Anteil jeder Person. Zwei Inhaber sind zusammen also bis 200.000 € bei derselben Bank geschützt.

Was passiert, wenn eine Bank ausfällt?

Stellt die Aufsicht den Entschädigungsfall fest, zahlt das Sicherungssystem das geschützte Guthaben in der Regel innerhalb von sieben Arbeitstagen aus – ohne Eigenbeteiligung. Sie müssen dafür in der Regel nichts beantragen.

In Deutschland gibt es eine Sonderregel für vorübergehend hohe Guthaben: Stammen sie zum Beispiel aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, einer Abfindung, einer Versicherungsleistung, einer Erbschaft oder einem anderen Lebensereignis wie Heirat, Scheidung oder Ruhestand, sind bis zu 500.000 € geschützt – für sechs Monate nach der Gutschrift.

Was gilt bei Banken im Ausland?

Bei Banken aus anderen EU-Ländern greift die Einlagensicherung des jeweiligen Landes – mit derselben Grenze von 100.000 €. Im Ernstfall zahlt das Sicherungssystem dieses Landes. Wie belastbar es ist, hängt auch von der Wirtschaftskraft des Staates dahinter ab. Verbraucherschützer raten deshalb, bei ausländischen Banken auch auf die Kreditwürdigkeit des Landes zu achten.

Außerhalb der EU gelten eigene Regeln, etwa in Großbritannien oder den USA. Wer ein Konto in Pfund oder Dollar führt, trägt zusätzlich ein Wechselkursrisiko: Der Wert in Euro kann sich bis zur Auszahlung ändern.

Angebote mit gesetzlicher Einlagensicherung

Unsere Partner legen bei Banken mit gesetzlicher Einlagensicherung an. Ihr Konto läuft auf Ihren Namen, direkt bei der Bank – deinkapital.de nimmt kein Geld entgegen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Mehr als 100.000 € anlegen

Wer mehr als 100.000 € anlegen möchte, verteilt den Betrag üblicherweise auf mehrere Banken. So bleibt jeder Teil innerhalb der Einlagensicherung. Wichtig: Verschiedene Marken derselben Bank zählen als eine Bank – entscheidend ist das Institut, nicht der Produktname.

So prüfen Sie die Einlagensicherung

  • Informationsbogen für den Einleger: Jede Bank muss ihn vor Vertragsschluss aushändigen. Er nennt das zuständige Sicherungssystem und die Höhe des Schutzes.
  • Bank prüfen: In der Unternehmensdatenbank der BaFin sehen Sie, ob ein Institut in Deutschland zugelassen ist oder hier tätig sein darf. Finanzvermittler finden Sie im Vermittlerregister der IHK.
  • Nur an die Bank selbst überweisen: Überweisen Sie nie auf ein Konto, das nicht auf die Bank selbst lautet. Die BaFin warnt regelmäßig vor Betrügern, die sich als echte Banken ausgeben.
  • Bestätigen lassen: Lassen Sie sich die Einlagensicherung vor der Anlage bestätigen – seriöse Anbieter tun das ohne Zögern.

Allgemeine Information, keine Anlage- oder Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Quellen u. a.: Verbraucherzentrale, Bank of England (FSCS), FDIC.

FAQ

Häufige Fragen zur Einlagensicherung

Sind Tagesgeld und Festgeld gleich geschützt?
Ja. Beide sind Einlagen und fallen unter die gesetzliche Einlagensicherung – zusammen bis 100.000 € je Kunde und Bank.
Gilt die Grenze je Konto oder je Bank?
Je Bank. Alle Konten einer Person bei derselben Bank werden zusammengerechnet, auch wenn sie unter verschiedenen Marken geführt werden.
Sind die Zinsen mit abgesichert?
Ja. Aufgelaufene Zinsen zählen zum geschützten Guthaben – zusammen mit dem angelegten Betrag bis zur Grenze von 100.000 €.
Muss ich im Ernstfall einen Antrag stellen?
In der Regel nicht. Das Sicherungssystem zahlt nach Feststellung des Entschädigungsfalls innerhalb von sieben Arbeitstagen aus.